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Letztes Update 12.01.2012
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| Für die FDP im Bauausschuss:
Rolf Flottau
Hartmut Redepenning
Vertreter:
Thomas Pieper
Ingmar Boeck |
| 8. Sitzung des Bauausschusses am 14.07.2011
Sicherlich wichtigstes Thema der Sitzung war der Sachstand zum Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept. Heute wurde das städtebauliche Konzept für die Gesamtgemeinde Issum sowie für den Ortskern Issum im Bereich der evgl. Kirche und für den Ortskern Sevelen im Bereich Schanzstraße beraten. Der dargelegte Sachstand wurde zur Kenntnis genommen. Mit den Konzepten und Planungen wird die Öffentlichkeit im nächsten Schritt im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung beteiligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Büro ASS ein Maßnahmenkonzept mit einem mittelfristigen Programm zur Städtebauförderung auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Das vorläufige städtebauliche Konzept zum Ausbau des Zentrums Issum mit der Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes an der Schulstraße wurde zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Projektansätze zur Umsetzungsreife weiterzuentwickeln und hierzu mit den Beteiligten die erforderlichen Vereinbarungen zu treffen. Die Schaffung des angedachten öffentlichen Raumes/Platzes an der ev. Kirche wäre nur mit Förderung öffentlicher Mittel möglich. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, gemeinsam mit dem Büro ASS den Förderantrag zu stellen. Weiter ist die Projektentwicklung an der Schanzstraße im Ortskern Sevelen fortzusetzen. Auf der Grundlage der Vorgespräche mit dem Landwirt in Sevelen (Schweinemastbetrieb an der Schanzstraße) sind die Voraussetzungen zur Aufgabe oder Verlagerung der Schweinemast zu schaffen. Die hiervon profitierenden Eigentümer der umliegenden, unbebauten Grundstücke sind, aufgrund des zu erzielenden Planungsmehrwerts, finanziell angemessen zu beteiligen.
Nach der Vorstellung der Straßenausbauplanung durch das durchführende Ingenieurbüro wurde der vorliegende Ausbauplan für das Neubaugebiet am Wiesenweg genehmigt. Es sind auf einer Fläche von 5 ha 56 Parzellen für Wohnbebauung vorgesehen. Die im Bebauungsplan enthaltene Darstellung des Wendehammers und der überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich des Grundstückes Mühlenstr. 54 wurde geändert, und die Streichung der planungsrechtlichen Festsetzung Abstandsstreifen (0,50 m) zwischen öffentlichen Flächen und Garagen sowie Änderung der Festsetzungen Doppelhaus/Hausgruppe in Einzel- und Doppelhaus beschlossen.
Einstimmig beschlossen wurden der Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch und die Verschiebung des Baufensters im Bebauungsplan -Amray/Bertastraße-.
Gegen die geplante Erweiterung der Trockenabgrabung „Flughafenweg Issum" wurden schließlich keine Bedenken erhoben. Es wird angeregt, den Abgrabungsbereich während des Abbaubetriebes durch einen Erdwall einzufassen.
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| 7. Sitzung des Bauausschusses am 29.03.2011
Erster Punkt der Sitzung war der Beschlussvorschlag "Der Bebauungsplan Issum Nr.12 –Amray/Bertastraße- wird im vereinfachten Verfahren gemäß §13 Baugesetzbuch geändert. Die Öffentlichkeit wird gemäß §3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 unterrichtet." Mit der Auflage, nur eine Wohneinheit auf dem betroffenen Grundstück am Stichweg zwischen Amray und Weseler Straße zu errichten, wurde er einstimmig beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplanes Sevelen Nr.13 –Am Rathaus/Burgweg- bezüglich der Fläche neben dem Bürgerhaus wurde mit Zulassung von 2 Wohneinheiten ebenfalls einstimmig beschlossen.
Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr.28 –Wilhelmshöhe/Vogt-von-Belle-Platz im beschleunigten Verfahren zur Errichtung einer Senioreneinrichtung. Der dazugehörige Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Issum und der VOBA Wohnbau GmbH soll abgeschlossen werden, so der schließlich auch einstimmige Beschluss.
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| 6. Sitzung des Bauausschusses am 15.02.2011
Die Entscheidung der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Gewerbegebietes an der Kevelaerer Straße durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft wurde nach zweimaliger Vertagung nun einstimmig beschlossen.
Hierbei wird auch eine fachgerechte Pflege für die Dauer von 30 Jahren ohne Mehrkosten für die Gemeinde garantiert.
Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung einer Biogasanlage auf dem Grundstück östlich zur Hofstelle Kevelaerer Straße 99.
Da seitens der Mehrheitsfraktion noch Beratungsbedarf besteht, wurde das vereinfachte Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Issum Nr.12 –Amray/Bertastraße- gegen die Stimmen der FDP und der SPD in die nächste Sitzung des Bauausschusses am 29. März vertagt.
Die Änderung des Bebauungsplanes Sevelen Nr.3 –Am Rathaus/Burgweg- konnte aus Mangel an Informationen nicht abgestimmt werden und wurde einstimmig in die Bauausschusssitzung im März vertagt.
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| 5. Sitzung des Bauausschusses am 30.11.2010
Für die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde zwingend erforderlich ist ein Einzelhandelskonzept, das als Steuerungsinstrument für die Gemeinde Issum zugrunde gelegt wird. Nach monatelangen Vorbereitungen empfiehlt der Bauausschuss dem Rat, das vorliegende Einzelhandelskonzept zu beschließen. Ebenfalls einstimmig empfohlen wurden die Verabschiedung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Issum im Bereich Kevelaerer Straße/B58 und die Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 26 -Gewerbegebiet Kevelaerer Straße. Die Entscheidung der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft wurde einstimmig in die Ratssitzung am 8.12.2010 vertagt.
Weiteres Thema war die Umwandlung eines Spielplatzes am Sperlingweg in Bauland. Den Spielplatz aufzugeben war für die FDP schon in den Vorberatungen im Jugendausschuss nie eine Option. Aus diesem Grund waren FDP und SPD gegen eine Umwandlung in Bauland. Die Mehrheitsfraktion empfiehlt dem Rat dennoch, das entsprechende Bauleitplanverfahren nach § 13 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Issum Nr. 8 -Kullenweg/Weseler Straße einzuleiten.
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| 4. Sitzung des Bauausschusses am 28.09.2010
Erster wichtiger Tagesordnungspunkt der 4. Sitzung des Bauausschusses war die Vorstellung des städtebauliche Konzeptes für den Bereich zwischen Vogt-von-Belle-Platz und Wilhelmshöhe unter dem Leitgedanken „Wohnen im Alter“. Herr Bousart von der Arbeitsgemeinschaft der Architekten Platen u. Bousart erläuterte anschaulich zwei erste Grobentwürfe, die sowohl Wohneinheiten für seniorengerechtes Wohnen als auch mehrere Einfamilienhäuser enthielten. Der Caritasverband als potentieller Betreiber, hatte gemeinsam mit der VOBA Wohnbau den Bereich zwischen Vogt-von-Belle-Platz und Wilhelmhöhe für die Errichtung seniorengerechter Wohnungen favorisiert. Unsere Anfrage, ob seitens der Grundstückseigentümer grundsätzlich Verhandlungsbereitschaft zum Verkauf der Grundstücke bestünde, wurde sowohl von den Vertretern der Verwaltung als auch von Herrn Bousart positiv bestätigt. Die FDP stimmte dem Beschlussvorschlag zu, die Verwaltung mit der Einleitung des Bebauungsplanes zu beauftragen. Aufgrund des klaren Votums des Caritasverbands für diesen Standort, blieb auch der CDU nichts anders übrig, als dem Vorschlag zuzustimmen. Wie Ernst die CDU ihre Entscheidung nimmt, wird man an der Bereitschaft messen müssen, die Verpflichtungsermächtigung über knapp 1 Mio. EUR für die Verlegung der Tennisplätze zur Schaffung von seniorengerechten Wohnungen auf diesem Areal, zurückzunehmen.
Die Vorstellung eines Entwurfs des Einzelhandelskonzepts der Fa. ASS war der zweite wichtige Tagesordnungspunkt. Herr Hamerla erläuterte die Ergebnisse der Einzelhandelserhebung und der repräsentativen Passantenbefragung. Die Analysen bestätigten die Vermutung, dass von der vergleichsweise hohen Kaufkraft in Issum, nur ein stark unterdurchschnittlicher Anteil im lokalen Einzelhandel verbleibt. Der Entwurf zeigte sowohl die Schwachstellen des Issumer Einzelhandels, als auch die notwendigen Verbesserungsansätze. Hierzu zählen vor allem die Veränderung der zentralen Versorgungsbereiche in Issum und Sevelen sowie das neue Gewerbegebiet Kevelaerer Straße. Die Aufstellung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans zu letzterem, wurde im weiterem Verlauf der Ausschusssitzung einstimmig genehmigt.
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| 3. Sitzung des Bauausschusses vom 17.06.2010
Die Erstellung eines behindertengerechten Übergangs im Bereich CAP-Markt, Kreisverkehr Sevelen, wie von der SPD beantragt, hat anhand von Verkehrsdatenermittlungen keine Aussicht auf Erfolg.
Der Bauausschuss nimmt daher die Ausführungen der Verwaltung lediglichzur Kenntnis.
Der Bebauungsplan Issum Nr. 12 –Amray/Bertastr.- wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch geändert. Inhalt der Änderung sind wie bereits in einigen anderen Gebieten die Streichung der gestalterischen Festsetzung „Die Außenwände sind weitestgehend zu verblenden (Ziegelsteine und Riemchen)“ sowie die Streichung des Sichtdreieckes im Kreuzungsbereich Cäcilienstraße/Bertastraße. Ebenfalls geändert wurde die Festsetzung der Dachneigung von 28 – 35 Grad in 28 – 45 Grad im Bebauungsplan Sevelen Nr. 21 –Ober/Unterstraße-.
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| 2. Sitzung des Bauausschusses vom 20.04.2010
Zu Beginn der Sitzung wurde eine Schweigeminute für das langjährige Rats- und Ausschussmitglied Alfred Krüger eingelegt.
Der Beschlussvorschlag, das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Issum Nr. 22 –Weseler Straße- wurde nicht eingeleitet. Vielmehr wurde dieses Thema auf die Ratssitzung vertagt und ein Gespräch mit den Betroffenen geführt. Auch wurde beschlossen, den Bebauungsplan Issum Nr. 5 –Rosenstraße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch zu ändern. Somit können Eigentümer auch mit kostengünstigeren geputzten Außenwandflächen isolieren, um damit Energie einzusparen.
Um Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung ging es im nächsten Punkt. Dabei wird die Gemeinde beauftragt, einen Antrag auszuarbeiten und an den Landesbetrieb zu stellen. Es soll ein Kreisverkehr im Kreuzungsbereich der L 362 / L 479 und der Nieukerker Straße errichtet werden.
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| 1. Sitzung des Bauausschusses am 17.11.2009
Zu Beginn der Sitzung wurden – wie in der ersten Sitzung üblich – die sachkundigen Bürger verpflichtet. Für die FDP ist nun Hartmut Redepenning in dieser Funktion im Ausschuss vertreten.
Danach behandelte der Ausschuss mehrere Änderungen der Bauleitplanung in Issum und Sevelen: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, den Bebauungsplan „Barbarastraße/Friedensstraße“ in Sevelen im vereinfachten Verfahren zu ändern. Auch der Flächennutzungsplan im Bereich Amray sowie der Bebauungsplan „Amray/Bertastraße“ sollen geändert und dazu zunächst öffentlich ausgelegt werden.
Ziel der beiden letzten Änderungen ist die Errichtung des Mehrgenerationenspielplatzes entlang des neuen Fleuthwanderweges und damit verbunden die Aufgabe des bisherigen Spielplatzes am Amray. In diesem Zusammenhang hatte der RFV Ziethen beantragt, das bisherige Turniergelände auch für Trainingseinheiten nutzen zu können. Dies wurde allerdings gegen die Stimmen u.a. der FDP von der Mehrheitsfraktion abgelehnt.
Der Bauausschuss beschließt im Anschluss, dem Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb „Grüne Spielplätze" aus zeitlichen Gründen nicht zuzustimmen. Auch die wesentlichen Wettbewerbskriterien sollen nicht – wie von der FDP gefordert – eingehalten werden. Der von der FDP eingereichte Antrag zur stärkeren Bürgerbeteiligung bei der Planung des neuen Spielplatzes wurde damit gegen die Stimmen der FDP abgelehnt.
Ein neuer Abwasser-Druckkanal wird in Sevelen entlang der Nieukerker Straße von der Schubertstraße bis Haus Nieukerker Straße 50 in einer Gesamtlänge von circa 460 Meter verlegt.
Der Bauausschuss folgt damit einstimmig einem Antrag der Anlieger der Nieukerker Straße auf kanalmäßige Erschließung einer Teilstrecke der Nieukerker Straße. Die Maßnahme soll in 2010 realisiert werden.
Der Bauausschuss beschließt ebenfalls einstimmig, dass die Fassade der Sporthalle an der Käthe-Kollwitz-Schule eine wasserdampfdurchlässige Beschichtung (Opferschicht) erhält, die das leichtere Entfernen von Graffiti ermöglicht. Die Fassade des Schulgebäudes wird nach Durchführung der Wärmedämmmaßnahmen in gleicher Weise behandelt.
Der Bauausschuss beschließt schließlich gegen die Stimmen der FDP, dass unter der Voraussetzung einer Bezuschussung in Höhe von 25.000,00 Euro auf der Sporthalle Am Tapp eine Photovoltaikanlage errichtet wird. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, mit den ortsansässigen Geldinstituten die Möglichkeit zu klären, Photovoltaikanlagen auf Dächern gemeindeeigener Gebäude durch eine Bürgergenossenschaft betreiben zu lassen.
Die FDP sieht darin eine ideologisch bedingte Verschwendung von Steuergeldern. Energiewirtschaftlich ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage nachweislich nicht sinnvoll. Darüber hinaus ist die Errichtung der Anlage durch die Gemeinde selbst kontraproduktiv gegenüber dem angedachten Vorhaben, eine Bürgergenossenschaft für den Betrieb solcher Anlagen zu gründen.
Vertagt wurde wegen noch zu klärender Fragen des Ausschusses der Abschluss einer Vereinbarung zur Erschließung der Grundstücke Gemarkung Sevelen, Flur 9, Flurstücke 475 – 478.
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