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Letztes Update 12.01.2012
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| 01.12.2011 - Weichen für die Sekundarschule sind gestellt
Langsam aber sicher nimmt die Sekundarschule Issum-Kerken Gestalt an. Nachdem sich in einer Elternbefragung mehr Eltern als die erforderlichen 75 dafür ausgesprochen haben, ihr Kind auf die zu gründende Sekundarschule schicken zu wollen, stimmten Schulausschuss und Rat in ihren letzten Sitzungen jeweils einstimmig dafür, das eine solche Schule zusammen mit der Gemeinde Kerken bei der Bezirksregierung beantragt werden soll. Die Schule wird dreizügig horizontal ausgerichtet sein, das heißt die Klassen 5 bis 7 werden in den Gebäuden der Kardinal-von-Galen-Schule in Aldekerk unterrichtet, die Klassen 8 bis 10 in den Räumen der Sevelener Käthe-Kollwitz-Schule.
In der neuen Schulform wird länger gemeinsam unterrichtet, es wird aber in wesentlich mehr Fächern als in Haupt- oder Gemeinschaftsschulen in Grund- und Erweiterungskursen differenziert.
Ferner werden als Grundlage für eine nachfolgende gymnasiale Oberstufe auch weitere Fremdsprachen als Wahlpflichtfächer angeboten.
Träger der Schule, die auch offiziell den Namen „Sekundarschule Issum-Kerken“ erhalten soll, wird ein Schulzweckverband sein, dem Vertreter beider Kommunen aus Verwaltung und Rat angehören. Von den
Issumer Liberalen wird Thomas Pieper diesem Gremium angehören.
Zudem soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Rheurdt geschlossen werden, um deren Schüler an die Sekundarschule Issum-Kerken zu binden. Die Sekundarschule soll bereits im August
nächsten Jahres zum Schuljahr 2012/13 starten. Mit der Genehmigung der Sekundarschule durch die Bezirksregierung in Düsseldorf werden die beiden Hauptschulen in Sevelen und Aldekerk bis Mitte 2017 sukzessive aufgelöst.
Wir empfehlen allen betroffenen Eltern, sich bei der Wahl der weiterführenden Schule für ihr Kind auch intensiv mit der Sekundarschule zu befassen, da diese aus unserer Sicht eine echte Alternative zu den bestehenden Schulformen darstellt.
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| 17.09.2011 - Gute Resonanz bei FDP-Bürgerinformation
 | | v.l.n.r.: R. Bach, J. Happe, A. Diepers, H. Ellerbrock und B. Iwan | Die Einladung der FDP Issum zur Bürgerinformation ‘Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle‘ stieß auf das erwartet rege Interesse in der Issumer Bevölkerung. So konnte der FDP-Ortsvorsitzende Andreas Diepers am vergangenen Donnerstag die Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Sevelen vor zahlreichen Teilnehmern eröffnen. Nach einem kurzen Rückblick auf die Hintergründe, die zur Einführung der verpflichtenden Überprüfung geführt haben, informierte MdL Holger Ellerbrock (FDP) die Zuhörer über den aktuellen Stand der Dinge. „Die Prüfung an sich ist durchaus gerechtfertigt. Wenn Ihr Dach beschädigt ist, lassen sie es doch auch reparieren. Warum sollte das bei Ihrem Abwasserkanal anders sein?“, gab Ellerbrock zu bedenken. „Außerdem“, so Ellerbrock weiter, „investieren die Kommunen Milliarden in die Prüfung und Instandhaltung des Abwassernetzes. Da macht es doch grund-sätzlich Sinn, dass auch die privaten Anschlüsse überprüft werden.“ Im Unterschied zur rot-grünen Landesregierung, die die Dichtheitsprüfung im Schnellverfahren durchgesetzt hat, streben die Liberalen in NRW aber nach wie vor die Aussetzung der Regelung an und favorisieren eine bundeseinheitliche oder sogar EU-weite Klärung. Aus Sicht der FDP macht diese Haltung umso mehr Sinn, da außer NRW nur noch zwei weitere Bundesländer die Dichtheitsprüfung verlangen. Da die Landesregierung aber mit der Änderung des Landeswassergesetzes eilig Tatsachen geschaffen hat, sind die Hausbesitzer in NRW verpflichtet, die Prüfung durchführen zu lassen. Ursprünglich sollte dies bis Ende 2015 (in Wasserschutzgebieten bis 2012) geschehen, aber durch eine kürzlich eingefügte Änderung des Erlasses sind nun auch Fristen bis 2023 möglich. Voraussetzung für die längeren Fristen ist, dass die private Prüfung mit der Überprüfung der gemeindlichen Abwasserrohre zeitlich verbunden werden kann.
Lange Frist für Issum
Für die Gemeinde Issum wird die längere Frist bis 2023 realisiert. Bauamtsleiter Jürgen Happe informierte die Teilnehmer, dass dazu ein Konzept erarbeitet wird, das festlegt, wann welche Teilbereiche in Issum überprüft werden müssen. Die betroffenen Hausbesitzer in den Teilbereichen werden dann von der Gemeinde rechtzeitig darüber informiert. Abwasserleitungen von Neubauten oder erst kürzlich erneuerte und überprüfte Anschlüsse älterer Häuser müssen dann nicht erneut überprüft werden. Als Prüfmethode reicht in Issum die Kanal-TV-Prüfung aus. Dabei werden die Rohrleitungen durch eine ferngesteuerte Kamera - und somit völlig ohne Gefahr von Schäden durch Einleitung von Luft- oder Wasserdruck – überprüft.
Holger Ellerbrock wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf jeden Fall nur ein zertifiziertes Unternehmen mit der Dichtheitsprüfung beauftragt werden soll. Nur bei diesen Betrieben kann sich der Hausbesitzer darauf verlassen, dass die Prüfung sachgemäß zu angemessen Preisen und mit anerkanntem Prüfbericht durchgeführt wird. Das Verzeichnis der zertifizierten Betriebe gibt es bei der IHK und Handwerkskammer. Aber auch bei der Gemeinde Issum können interessierte Bürger erfahren, welche Betriebe über das erforderliche Zertifikat verfügen. Sowohl auf der Website der Gemeinde als auch telefonisch oder persönlich im Bauamt kann die Liste abgerufen werden.
 | | veranschaulicht eine Prüfung: B. Iwan | Klarheit geschaffen
Viele Fragen besorgter Teilnehmer sprachen die Problematik an ‘Was ist, wenn ein Schaden entdeckt wird?‘. Jürgen Happe konnte die Bürger auch in diesem Punkt beruhigen: „Es gibt drei Schadensklassen. Klasse ‘A‘ sind schwere Schäden, die sofort beseitigt werden müssen. ‘B‘ sind leichte Schäden, die innerhalb von fünf Jahren behoben werden müssen und ‘C‘ bedeutet, dass alles in Ordnung und die nächste Prüfung wieder in 20 Jahren fällig ist.“ Nach der langjährigen Berufserfahrung von Fachmann Bodo Iwan ist die Schadensklasse ‘A‘ jedoch relativ selten. Anhand eines konkreten Beispiels erläuterte Iwan in einer Präsentation den Ablauf einer Dichtheitsprüfung und konnte damit viele Befürchtungen der Teilnehmer ausräumen und für Klarheit sorgen. So räumte Iwan auch mit dem weit verbreiteten Vorurteil auf, dass bei einer Dichtheitsprüfung auf jeden Fall die Rohrleitung aufgegraben werden muss. Das ist tatsächlich nur sehr selten erforderlich, denn es gibt eine Reihe anderer Methoden.
Am Ende der Veranstaltung zeigte sich die FDP Issum sehr zufrieden. Das Fazit des Ortsvorsitzenden Andreas Diepers: „Ein Grundsatz liberaler Politik ist, die Mündigkeit der Menschen durch Information zu unterstützen. Mit unserer heutigen Bürgerinformation ist uns das gelungen. Durch die Unterstützung unserer Experten konnten wir den Betroffenen Ängste und Sorgen nehmen und Klarheit schaffen. Nach unserem Verständnis ist es genau das, was Politik leisten soll.“ Der besondere Dank der Issumer Liberalen geht in diesem Zusammenhang an die beiden Vertreter des Bauamts, Jürgen Happe und Rainer Bach, die kompetent und gut informiert die Fragen der Teilnehmer beantwortet haben.
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| 27.08.2011 - Informationsveranstaltung zur Dichtheitsprüfung am 15.09.2011
Nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung sollen alle privaten Immobilienbesitzer die Abwasserleitungen ihrer Häuser kostenpflichtig überprüfen lassen. Per Erlass wollen SPD und Die Grünen alle Hausbesitzer in NRW zwingen, diese mit teils erheblichen Kosten verbundene Überprüfung bis spätestens 2023 durchführen zu lassen. Für die Anwohner in Wasserschutzgebieten gilt zudem eine deutlich kürzere Frist. Bedauerlicherweise unterstützt die nordrhein-westfälische CDU das absurde Vorhaben der Rot-Grünen Landesregierung und fordert lediglich einige kleine Änderungen in der Durchführung.
Für die FDP steht außer Frage, dass das Vorhaben der Landesregierung mit Nachdruck gestoppt werden muss. Dazu Kai Abruszat, der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landstagsfraktion: „Die Belastungen für die Bürger stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen, der sich aus der Prüfung ergeben könnte. Die Akzeptanz für immer weiter steigende Kosten durch fragwürdige umweltpolitische Maßnahmen ist erschöpft."
Tatsächlich ist die Überprüfung der Abwasserleitungen mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Nach den bisherigen Erfahrungen schwanken die Kosten nur für die Überprüfung in NRW zwischen 300,- und 500,- €. Richtig teuer wird es dann, wenn ein Schaden entdeckt wird; und sei er noch so klein. Dann werden weitere 500,- bis 800,- € pro Leitungsmeter für die Sanierung fällig. Darüber hinaus ist der Erlass des Grünen Umweltministers Remmel so abgefasst, dass er den Kommunen Spielraum für weitere Kostensteigerungen lässt. Manche Kommunen legen das für sich so aus, dass der Hausbesitzer die Kosten für Überprüfung und Sanierung nicht nur bis zur Grundstücksgrenze, sondern sogar bis zum Anschluss ans öffentliche Netz tragen muss. Außerdem bestehen einige Städte und Gemeinden auf Druckprüfungen mit Wasser oder Luft, was in den meisten Fällen aber erst Beschädigungen an den teils Jahrzehnte alten Tonrohren verursacht. Die optische Prüfung mittels Kamera würde diese Beschädigungen verhindern.
Kommunen, die bereits mit der Umsetzung des Erlasses begonnen haben, sehen sich vielfach heftigem Protest von Bürgerinitiativen augesetzt. Besonders in ländlichen Gebieten hat sich bereits starker Protest gegen diesen vermeintlichen Umweltschutz des Grünen Umweltministers Remmel formiert. Hier wird der Unsinn der Prüfung besonders deutlich, wenn der Hausbesitzer mit den Kosten der Dichtheitsprüfung belastet wird und teilweise in direkter Nachbarschaft die Felder mit Gülle gedüngt werden. Das Beharren auf der Prüfung wird umso unverständlicher, wenn man berücksichtigt, dass sie außer in Hessen und Hamburg in keinem anderen Bundesland vorgeschrieben ist.
Die FDP Issum möchte Klarheit für die Hausbesitzer in der Gemeinde schaffen und lädt daher alle Betroffenen zu einer Informationsveranstaltung ein.
Auf Einladung der FDP-Issum informieren am 15.09.2011 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Sevelen Fachleute und Betroffene , die bereits eigene Erfahrungen mit der geforderten Abwasserdichtheitsprüfung gemacht haben, über die Anforderungen im Erlass der Rot-Grünen Landesregierung sowie über die möglichen Überprüfungsarten und die damit verbundenen Kosten für die Hausbesitzer.
Der Landtagsabgeordnete Holger Ellerbrock, FDP-Umweltexperte und Mitglied im FDP-Landesvorstand NRW, wird außerdem über den aktuellen Stand der Dinge und die Position der NRW-Liberalen in den Verhandlungen mit der Landesregierung berichten. | |
| 23.06.2011 - Inklusion in Issum
 | Die UN-Generalversammlung in New York hat im Jahr 2006 das “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ verabschiedet. Die Vereinbarung trat 2008 in Kraft und wurde im gleichen Jahr als Gesetz für die Bundesrepublik Deutschland von Bundespräsident Köhler unterschrieben. Städte und Gemeinden haben sich seitdem kaum um die Umsetzung des Gesetzes gekümmert, was zumindest teilweise auch in der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen begründet war. Doch nun kommt Bewegung in die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen in das öffentliche Leben, kurz “Inklusion“ genannt.
Auch die Issumer FDP-Fraktion hat sich dieses Themas angenommen. In einem Sondierungsgespräch mit dem Kreisverband Niederrhein des größten deutschen Sozialverbands, dem VdK, haben die Liberalen die Situation in Issum diskutiert. Dabei waren sich die Vertreter des VdK und die FDP-Fraktion einig darüber, dass die vollständige Umsetzung der Inklusion nur in kleineren Schritten über einen längeren Zeitraum realisiert werden kann. Größte Priorität genießt jedoch die Verbesserung der Bildungschancen sowie der allgemeinen Lebensqualität von Kindern mit Behinderungen. So wollen die Issumer Liberalen beispielsweise das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung konstruktiv begleiten. Dazu gehört auch, dass die dafür in Frage kommenden Schulgebäude den Bedürfnissen der Kinder mit Behinderung angepasst werden. “Vor allem“, so der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Bernd Kuse, „wollen wir mit der Unterstützung des gemeinschaftlichen Lernens einen wichtigen Schritt zur Integration und zum Abbau von Vorurteilen leisten.“
Die FDP-Issum begrüßt in diesem Zusammen-hang ausdrücklich die Initiative des Kompetenzteams des Kreises Kleve, das bereits Fortbil-dungen für Lehrer zur Umsetzung und Gestaltung des Inklusionsprozesses anbietet.
Leere Kassen lassen keinen Spielraum
Angesichts der leeren Gemeindekasse favorisieren die Liberalen eine vernünftige Herangehensweise an die Realisierung der Inklusion in Issum. Die vollständige Einbeziehung der Mitbürger mit Behinderungen in das Gemeindeleben ist auch für die FDP Issum eine wichtige Aufgabe. Maßgeblich für die Realisierung ist aber nicht nur der der politische Wille dazu, sondern auch die finanzielle Lage der Gemeinde – und die aktuelle Finanzlage der Gemeinde erfordert kleine Schritte auf dem Weg zum Inklusionsziel. Einige kleine Schritte wurden aber bisher schon gemacht: So ist beispielsweise auf Initiative der FDP-Fraktion die erforderliche Begleitperson von Menschen mit Behinderungen von den Eintrittsgebühren im Freibad Hexenland befreit. Darüber hinaus ist unter anderem die Website der Gemeinde Issum bereits barrierefrei gestaltet.
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| 26.05.2011 - regionale Schulentwicklungsplanung 2011 bis 2021
Wenig konkrete Vorschläge von Seiten des Planungsbüros Garbe brachte die Präsentation des Schulentwicklungsplanung in der gemeinsamen Sitzung der Schulausschüsse der Südkreiskommunen Geldern, Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen und Wachtendonk am 25. Mai im Issumer Bürgersaal. Es wurden lediglich die demographischen Daten für die Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe für den Zeitraum bis 2021 und gegebenenfalls ein Handlungsbedarf auf Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgezeigt.
Für die beiden Issumer Grundschulen sind in diesem Zeitraum aus jetziger Sicht keine schulorganisatorischen Maßnahmen erforderlich. Sowohl für die Brüder-Grimm-Schule als auch für die St.Nikolaus-Schule scheint eine stabile Zweizügigkeit langfristig gesichert.
Für die Käthe-Kollwitz-Schule zeigen die rein demographischen Zahlen zwar auch langfristig eine Zweizügigkeit. Da im Bereich der Sekundarstufen in den anderen Kommunen aber teils erheblicher Handlungsbedarf besteht, werden Veränderungen dort mit großer Wahrscheinlichkeit auch erheblichen Einfluss auf die Schülerzahlen der Sevelener Schule haben. Ortsübergreifende Lösungsvorschläge wurden aber nicht vorgestellt.
Thematisiert wird die Schulentwicklungsplanung auf Issumer Ebene das nächste Mal in der Schulausschusssitzung am 21.06.2011 im Haus Issum.
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